Rechtsprechung
OLG Dresden, 02.10.2018 - 9 U 186/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- baurechtsiegen.de
VOB-Vertrag - Bevollmächtigung eines Bauleiters zur Beauftragung von Nachträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
VOB/B § 13 ; BGB § 637 Abs. 3
Kostenvorschuss für eine Mängelbeseitigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Der "Ansprechpartner für vertragsrelevante Erklärungen" kann auch Nachträge beauftragen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zum Umfang einer Bauleitervollmacht
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Der "Ansprechpartner für vertragsrelevante Erklärungen" kann auch Nachträge beauftragen! (IBR 2019, 479)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Auftragnehmer muss auf die "Aktivierung" einer notwendigen Eventualposition hinweisen! (IBR 2019, 540)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 22.12.2016 - 41 HKO 117/13
- OLG Dresden, 02.10.2018 - 9 U 186/17
- BGH, 06.03.2019 - VII ZR 218/18
- BGH - VII ZR 218/18 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08
Gewährleistung beim Bauvertrag: Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses auf die …
Auszug aus OLG Dresden, 02.10.2018 - 9 U 186/17
Es ist zwar richtig, dass nach Zahlung eines Kostenvorschusses zur Mangelbeseitigung ein Rückforderungsanspruch entsteht, wenn der Auftraggeber die Mängelbeseitigung nicht binnen angemessener Frist durchgeführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2010, Az.: VII ZR 108/08 - juris). - BGH, 19.12.2002 - VII ZR 103/00
Verjährung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag nach Kündigung; Abnahme der bis …
Auszug aus OLG Dresden, 02.10.2018 - 9 U 186/17
(a) Dabei geht der Senat mit der Beklagten davon aus, dass der Zeuge K. als Bauleiter der Klägerin grundsätzlich bevollmächtigt war, ein rechtsgeschäftliches Angebot zur Änderung des Vertrages abzugeben (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2002, Az.: VII ZR 103/00 - juris). - BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81
Vorbehaltsurteil gegen Bürgen
Auszug aus OLG Dresden, 02.10.2018 - 9 U 186/17
Die Klägerin hat den erstinstanzlich zugesprochenen Betrag lediglich im Wege der Vollstreckung aus dem vorläufig vollstreckbaren Urteil des Landgerichts erlangt; dies führte nicht zur Erfüllung des Vorschussanspruchs und damit auch nicht zur endgültigen Befriedigung der Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.1983, Az.: VIII ZR 315/81 - juris).
- OLG Rostock, 23.09.2020 - 4 U 86/19
Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Mangelhaftigkeit eines …